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Fachgutachten

Ich erstelle neutrale Fachgutachten und fachliche Stellungnahmen zu Handen Gemeinden, Bauherrschaften oder Architekturbüros.
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Sie schnell, fachlich korrekt und unterstützend bedienen. Besonderen Fokus lege ich auf die gängige Praxis im Kanton Aargau.

Einordnung ins Ortsbild in Kernzonen

Beurteilung der Einordnung von Bauten und Anlagen gemäss § 42 BauG und § 15e BauV unter besonderer Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an die Einpassung in Kernzonen, kommunaler Nutzungs- und Sondernutzungspläne, kantonaler Nutzungspläne, Schutzobjekte sowie des ISOS.

Generelle Einordnung ins Ortsbild

Stellungnahme zur sachlichen Beurteilung kritischer Bauprojekte, z.B. bei hoher Dichte, ungewohnten Volumen, Gestaltung oder bei Einwendungen. Unterstützung des Gemeinderats bei der Beurteilung von Baugesuchen.

Arealüberbauung

Erstellen des Fachberichts nach § 40 BauV darüber, ob die geplante Arealüberbauung eine gesamthaft bessere Lösung als die Regelbauweise ermöglicht.

Gestaltungsplan

Überprüfung der Einhaltung respektive der qualitativen Erreichung der Vorgaben eines rechtskräftigen Gestaltungsplans gemäss § 21 BauG und § 8 BAuV anhand der Anordnungen im Situationsplan 1:500 und den Sondernutzungsvorschriften.

Spezifische Fragestellungen

Beurteilung der Erfüllung spezifischer Vorgaben (meist qualitativer Natur) bei Gemeinden mit speziellen Regelungen in der Nutzungsordnung, z.B. zur Erhöhung der Ausnützung.
Ich erstelle neutrale Fachgutachten und fachliche Stellungnahmen zu Handen Gemeinden, Bauherrschaften oder Architekturbüros.
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Sie schnell, fachlich korrekt und unterstützend bedienen. Besonderen Fokus lege ich auf die gängige Praxis im Kanton Aargau.

Einordnung ins Ortsbild in Kernzonen

Beurteilung der Einordnung von Bauten und Anlagen gemäss § 42 BauG und § 15e BauV unter besonderer Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an die Einpassung in Kernzonen, kommunaler Nutzungs- und Sondernutzungspläne, kantonaler Nutzungspläne, Schutzobjekte sowie des ISOS.

Generelle Einordnung ins Ortsbild

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Arealüberbauung

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Spezifische Fragestellungen

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Kontakt

Ich freue mich auf Sie!
Leupp - Beratung für Bauprozesse
Täfernstrasse 18
5405 Baden-Dättwil

Telefon: +41 79 616 39 27
E-Mail: al@leupp.ch

UID CHE-287.788.035
IBAN CH62 0076 1649 5906 0200 1

Impressum

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